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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 27. Juli 2026


1. Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Daniel Draeger, Reblandpixel, Im Enzengarten 4, 79379 Müllheim (nachfolgend „Reblandpixel“) und seinen Auftraggebern über Webdesign, Entwicklung, Beratung, SEO, Hosting-Unterstützung, Wartung, Gestaltung, Branding und Printmedien.
(2) Auftraggeber können Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sein. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
(3) Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot und die Leistungsbeschreibung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Reblandpixel ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.


2. Anfragen und Vertragsschluss
(1) Darstellungen, Preise und Leistungsbeschreibungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots von Reblandpixel, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Annahme kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.


3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Beratungs-, Pflege-, Wartungs- und Supportleistungen können Dienstleistungen sein; die Erstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses kann eine Werkleistung sein.
(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere fortlaufende Inhaltspflege, rechtliche Prüfung, Übersetzungen, kostenpflichtige Lizenzen, Hosting- oder Plattformgebühren, Druckkosten, Stockmedien, Domainkosten und Leistungen externer Anbieter.
(3) Reblandpixel darf zur Vertragserfüllung geeignete Dritte einsetzen, bleibt jedoch Vertragspartner des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich eine direkte Beauftragung des Drittanbieters vereinbart wird.


4. Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Auftraggeber prüft Entwürfe, Inhalte und Zwischenstände innerhalb angemessener Frist und teilt Änderungswünsche gebündelt und eindeutig mit.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können vereinbarte Termine verschieben und nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.


5. Änderungen und Zusatzleistungen
(1) Korrekturschleifen und Änderungsleistungen sind nur in dem im Angebot genannten Umfang enthalten.
(2) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Varianten oder Arbeiten nach einer Freigabe werden nur nach Abstimmung ausgeführt. Sie können gesondert nach Angebot oder vereinbartem Zeitaufwand berechnet werden und den Zeitplan verändern.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Ob Umsatzsteuer enthalten ist oder hinzukommt, ergibt sich aus dem Angebot und der Rechnung.
(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
(3) Abschlagszahlungen, Meilensteinzahlungen und Vorauszahlungen richten sich nach dem Angebot. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Reblandpixel darf weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Beträge aussetzen.
(4) Kosten externer Anbieter, Druckereien, Plattformen, Domains, Lizenzen oder Werbebudgets trägt der Auftraggeber, wenn dies im Angebot vereinbart oder vorab freigegeben wurde.


7. Termine und höhere Gewalt
(1) Termine und Fertigstellungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Voraussetzung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers.
(2) Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Reblandpixel, insbesondere Ausfällen von Plattformen oder Dienstleistern, behördlichen Maßnahmen, Störungen der Kommunikationsnetze, höherer Gewalt oder unvorhersehbarer erheblicher Erkrankung, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

8. Abnahme bei Werkleistungen
(1) Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, stellt Reblandpixel das Ergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft es innerhalb angemessener Frist und erklärt die Abnahme, wenn das Ergebnis im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
(2) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften.


9. Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszweck.
(2) Rechte an Software, Schriften, Bildern, Plugins, Templates, Open-Source-Komponenten und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Auftraggeber erhält daran keine weitergehenden Rechte, als Reblandpixel wirksam übertragen darf.
(3) Offene Arbeitsdateien, Quelldateien, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen und nicht ausgewählte Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Reblandpixel darf abgeschlossene Projekte nach Veröffentlichung als Referenz zeigen, soweit keine entgegenstehende Vertraulichkeitsvereinbarung besteht und der Auftraggeber nicht aus berechtigtem Grund widerspricht.


10. Inhalte und Rechte Dritter
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Logos, Videos, Daten und sonstigen Materialien besitzt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
(2) Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte, Angebote und geschäftlichen Aussagen verantwortlich. Reblandpixel erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtstexte, Kennzeichnungen und datenschutzrechtliche Konfigurationen müssen bei besonderem Risiko fachlich geprüft werden.
(3) Wird Reblandpixel wegen vom Auftraggeber bereitgestellter oder ausdrücklich verlangter Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Reblandpixel von berechtigten Ansprüchen und erforderlichen Kosten frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Dies gilt nicht zulasten von Verbrauchern, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

11. Drittanbieter, Hosting, SEO und technische Abhängigkeiten
(1) Funktionen von Websites können von Leistungen externer Anbieter wie Wix, WordPress, Hostingunternehmen, Domainregistraren, Plugin-Anbietern, Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken abhängen. Für deren dauerhafte Verfügbarkeit, Preisgestaltung und unveränderten Funktionsumfang kann Reblandpixel nicht einstehen.
(2) Soweit der Auftraggeber selbst Verträge mit Drittanbietern schließt, trägt er die dort anfallenden Gebühren und ist für die Verwaltung der Konten verantwortlich.
(3) Bei SEO- und Marketingleistungen wird kein bestimmtes Ranking, Besucheraufkommen, Umsatz oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.


12. Mängelrechte und Haftung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst konkret beschreiben und Reblandpixel Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
(2) Reblandpixel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei übernommenen Garantien sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


13. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen des Projekts bekannt werdende vertrauliche Informationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(2) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsdurchführung und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Ist Reblandpixel für den Auftraggeber als Auftragsverarbeiter tätig, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.


14. Laufzeit und Beendigung
(1) Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Wartungs-, Hosting- oder Betreuungsverträge haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen und verbindlich beauftragten Drittkosten zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Werkverträgen und Verbraucherverträgen, bleiben unberührt.


15. Verbraucher, Widerruf und Streitbeilegung
(1) Verbrauchern steht bei einem Fernabsatzvertrag gegebenenfalls ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Soweit ein solches Recht besteht, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
(2) Reblandpixel ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Reblandpixel Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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